KOSTEN & ABLAUF
Rechtsvertretung ist Vertrauenssache. Dafür ist auch die Information über die zu erwartenden Anwaltskosten unerlässlich.

ANWALTSKOSTEN
IM ERSTGESPRÄCH
wird aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts abgeklärt, ob und inwieweit eine Beratung oder Vertretung erforderlich ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich und bedeutet keine Übernahme eines Mandats.
DIE HONORARABRECHNUNG
kann für den Mandanten maßgeschneidert werden. Die Verrechnung des Anwaltshonorars erfolgt nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes, in Form eines Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und das Notariatstarifgesetz. Die AHK sind unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Denkbar sind auch "Retainer"-Modelle oder - im Transaktionsbereich - eine erfolgsbezogene Vergütung (Sucess Fee).
Wie verrechnet wird, wird stets im Vorhinein vereinbart.
FALLS SIE ÜBER EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
verfügen, wird auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung gestellt. Dafür wird die Polizzennummer benötigt oder Sie nehmen die Versicherungspolizze zum Gespräch mit.